AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tanzschule Time To Dance, Inhaber Michael Hirth, Blieskastel
(Stand: Juni 2013)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtlichen Unterricht und sonstige Veranstaltungen.
2. Vertragsschluss
(a) Der Vertrag kommt durch Teilnahme am Unterricht oder durch Eingang des Anmeldeformulars (elektronisch oder in Papierform) in der Tanzschule zustande. Der Vertragsschluss verpflichtet zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Honorars und berechtigt im Gegenzug zur Teilnahme an den jeweiligen Unterrichtseinheiten.
(b) Die Mindestvertragslaufzeit bei Clubbuchung beträgt 2 Monate.
(c) Bei minderjährigen Personen hat die Anmeldung (elektronisch oder in Papierform) durch einen Erziehungsberechtigten zu erfolgen, der damit Vertragspartner der Tanzschule wird. Der Vertrag kommt auch zustande durch Anmeldung des Minderjährigen selbst und Vorlage einer Kopie der Anmeldung durch die Tanzschule an den Erziehungsberechtigten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(a) Die Kurshonorare: siehe unter Preise auf der Homepage oder Flyer.
(b) Das Honorar muss in Bar (bis spätestens zum 5. des Monats oder per Überweisung bis spätestens zum 7. Werktag gezahlt werden.)
(c) Gebühren bei 10er Karte sind im Voraus zu zahlen, spätestens am Anfang der 1.Std.
(d) Die Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung des gesamten Honorars. (bei Clubbuchung) .
Die Tanzschule macht jedes Jahr 5 Wochen Ferien!
Die Beiträge sind auf 12 Monate berechnet und betreffen auch die Urlaubszeit!
4. Kündigung
(1) Die Kündigung muss schriftlich an die Adresse Tanzschule Time To Dance, Bruderfelsstraße 1, 66976 Rodalben erfolgen.
(2) Bei Club beträgt die Kündigung 4 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats.
5. Haftung
Die Inanspruchnahme des gesamten Angebotes in den Räumen der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Tanzschule für Personen - oder Sachschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, soweit der Schaden durch Mitarbeiter der Tanzschule verursacht wurde.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.